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Drohne Fliegen in 2024 (Drohnengesetz)

07.03.24
Drohne Fliegen in 2024 (Drohnengesetz)

Hinweis:

Dieser Gastbeitrag wurde von born2explore verfasst.



Mit dem Ausklang des Jahres 2023 endet eine Ära: Das Fliegen von Drohnen in den Klassen A1, A2 und A3 wird vereinfacht. Die Übergangszeit ist somit vorbei. Das Fliegen für Bestandsdrohnen wird möglich sein, nur werden die Regeln einfacher und die Bestimmungen deutlicher kommuniziert.

In diesem Arikel werfen wir einen Blick auf:

  • Die C-Klassifizierung für Drohnen
  • Regeln für Drohnen ohne C-Klassifizierung
  • Indoor-Flug und FPV-Brillen mit Spotter
  • Tipps für Hobby-Piloten
  • Registrierung und Drohnenführerschein

C-Klassifizierung – Ab jetzt nie mehr ohne

Ab 2024 wird die Klassifizierung der Drohnen zum zentralen Element für alle neuen Modelle. Bis dahin wurden Drohnen je nach Abfluggewicht in die Kategorien OPEN A1/A3 oder A2 eingeteilt und erforderten einen entsprechenden Führerschein.

Die Änderung führt zu einer einheitlichen Klassifizierung und standardisierten Normen, was die Sicherheit im Umgang mit Drohnen erhöht.
Hier ist ein kurzer Überblick über die neuen Klassen und ihre Bestimmungen:

  • C0-Drohnen (unter 250 Gramm): Ideal für Hobbyisten und Fotografen. Keine Registrierung beim LBA erforderlich, solange keine Kamera installiert ist.
  • C1-Drohnen (unter 900 Gramm): Perfekt für fortgeschrittene Anwendungen. Erfordert eine Registrierung und das Bestehen des A1 Online-Trainings.
  • C2-Drohnen (unter 4 kg): Für professionelle Einsätze. Hier ist ein Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich, und es gelten die Flugbeschränkungen der Unterkategorie A2.
  • C3- und C4-Drohnen (unter 25 kg): Diese Kategorien sind für schwere, leistungsstarke Drohnen vorgesehen. Sie erfordern umfassende Kenntnisse und strengere Registrierungsprozesse.

Die Händler dürfen ihre vorhandenen Bestände verkaufen, sofern die Modelle vor dem 01. Januar 2024 erstmals in den EU-Markt eingeführt wurden, sei es durch Import oder direkten Erwerb beim Hersteller. Daher gibt es noch einige letzte Raritäten auf dem Markt.

Regeln für Drohnen ohne C-Klassifizierung

Deine selbstgebaute oder Bestandsdrohne, die weniger als 250 Gramm wiegt, fällt in die Kategorie A1. Hier darfst du über unbeteiligte Personen fliegen, solange die Drohne stets in deinem Sichtfeld bleibt und nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegt. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist jedoch nicht erlaubt. Immer häufiger werden Drohnenaufnahmen von Menschenmengen auf Instagram und Co. geteilt.
In den meisten Fällen ist hierfür eine spezielle Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Auch Konzerte und andere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig und müssen daher vorbereitet werden.

Für Drohnen ohne C-Klassifizierung, die mehr als 250 Gramm wiegen und bis zu 25 kg schwer sind, gelten die Regeln der Unterkategorie A3. Das bedeutet, dass du mindestens 150 Meter Abstand zu Menschen und Bereichen wie Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten halten musst.
Die Drohne muss auch hier in deinem Sichtfeld bleiben und darf nicht höher als 120 Meter fliegen. Wichtig ist, dass eine nachträgliche Anbringung einer C-Klassifizierung auf deiner Drohne nicht erlaubt ist.

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Indoor-Flug: Eine Ausnahme

Der Betrieb von Drohnen in geschlossenen Räumen bleibt von den Vorschriften unberührt. Allerdings sollte man beachten, dass der Empfang von Positionsdaten (GPS) in geschlossenen Räumen eine Herausforderung darstellt und den Flug zu einem echten Abenteuer machen kann, inklusive unvorhersehbarer Manöver. Aus diesem Grund bietet das Fliegen in Innenräumen eine spannendere Herausforderung als das Freifliegen unter dem offenen Himmel. Für Drohnen-
Experten, die die Kontrolle selbst übernehmen möchten, stellt dies jedoch kein Hindernis dar.

Sicherheit im Blick: FPV-Brillen mit Spotter

Bei Verwendung einer FPV-Brille darf bis zu einer Höhe von 120 Metern geflogen werden, jedoch nur in Anwesenheit eines Spotters (offizielle Bezeichnung: Luftraumbeobachter). Der Spotter übernimmt die Verantwortung für die Überwachung des Luftraums und der Umgebung und stellt sicher, dass der VLOS-Betrieb (Visual Line of Sight, also das Fliegen einer Drohne in Sichtweite) eingehalten wird.

Das Vorhandensein eines Spotters beim FPV-Flug ist nicht nur eine gute Absicherung, sondern auch praktisch, falls man während des Fluges angesprochen wird. So kann sich der Pilot auf den Flug konzentrieren, während der Spotter die Umgebung im Blick behält und unbeteiligten Dritten eine Erklärung geben kann. Eine klare und direkte Kommunikation zwischen Spotter und Pilot ist entscheidend für einen sicheren Flug.

Erweiterte Horizonte: Mehr Freiheit durch Verbandsmitgliedschaft

Die Modellflug-Verbände können für ihre Mitglieder die EU-Regeln etwas flexibler handhaben. Eine Mitgliedschaft in einem Modellflug-Verband könnte dir zusätzliche Freiheiten bringen, wenn du mit deiner Drohne in der Nähe von Menschen fliegen möchtest. Die Verbände bieten innerhalb Deutschlands spezielle Regeln an. Zum Beispiel darfst du bis zu 30 Meter ohne Spotter fliegen. Näheres erfährst du bei den Verbänden.

Risikobewertung

Die neuen EU-Drohnenregeln bringen Änderungen mit sich, die sowohl Hobby- als auch professionelle Piloten betreffen. Um sicher und legal mit Drohnen zu fliegen, ist es wichtig, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Im Folgenden haben wir das offizielle Dokument des LBA zur Risikobewertung beim Drohnenflug beigefügt. Hier kannst du die Grundlagen für den Betrieb deiner Drohne nachlesen.

(Quelle: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Risikobewertung/Risikobewertung_node.html)

Alles gecheckt? Lass uns dein RTH-Button werden

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und soll lediglich Hinweise geben.
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